23.06.2017 | Herr Priv.-Doz. Dr. med. Benöhr, leitender Oberarzt der Nephrologie und Transplantationskoordinator des Klinikums Fulda hat die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 in einem spannenden und informationsreichen Vortrag über die medizinischen, juristischen, organisatorischen und ethischen Grundlagen der Organspende informiert.
Seit dem 1. November 2012 sind Krankenkassen durch das Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes dazu verpflichtet, ihre Versicherten ab 16 Jahren schriftlich zu befragen, ob sie zur Organspende bereit sind. Dazu wird ihnen auch ein Organspenderausweis zugeschickt. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende fällt vielen Menschen jedoch nicht leicht. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wie wird der Hirntod definiert? Welche Organe und Gewebe können überhaupt gespendet werden? Wie läuft eine Organentnahme ab? Was kann in dem Organspenderausweis vermerkt werden? Wer entscheidet über die Organentnahme? Was ändert sich im Leben eines Organtransplantierten? Viele Fragen der Schülerinnen und Schüler konnten während des Vortrags und der anschließenden Fragerunde geklärt werden.
Dr. Christine Ziegler

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