Tipps zum Umgang mit digitalen Medien

Die Schule möchte Ihnen folgende Tipps für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien geben. Sie folgt hierbei den Empfehlungen des Referenten für Jugendmedienschutz des Hessischen Kultusministeriums Günter Steppich.

1. Tipps zur digitalen Ausstattung:

  • Experten raten: Handy nicht vor Klasse 5, Smartphone nicht vor 14 Jahren, mobiler Internetzugang ab 16 Jahren. (Dabei sollte man im Blick haben, dass der Entwicklungsstand in diesem Alter +-2 Jahre betragen kann). Das ist eine sehr konservative Strategie, die sich allerdings auch mit Ansichten von IT-Größen wie Bill Gates und Steve Jobs deckt.
  • Schließen Sie für das Handy des Kindes keinen Vertrag ab, sondern kaufen Sie eine Prepaidkarte, das begrenzt u.a. auch Betrug mit Abofallen und Premiumnummern sowie Missbrauch, falls das Handy verloren geht oder gestohlen wird.
  • Erhöhen Sie das Taschengeld um ein paar Euro und lassen Sie Ihr Kind die Kosten für die Prepaidkarte selbst tragen, dadurch lernt es einen bewussten Umgang mit dem Handy.
  • Sammeln Sie Handys und mobile Spielekonsolen abends ein! In einer 5. Klasse laufen in deren WhatsApp-Gruppe an Wochentagen zwischen 22 und 6 Uhr bis zu 500 Nachrichten auf. Handys und Spielekonsolen über Nacht im Kinderzimmer führen unweigerlich zu Schlafmangel (platzieren Sie also auch keinen internetfähigen Computer im Kinderzimmer).
  • Falls Ihr Kind bereits über ein Smartphone verfügt, empfehlen wir Ihnen dringend, es kindersicher zu machen. Viele Handys bieten diese Möglichkeit durch die entsprechenden Eingaben in den Systemeinstellungen. Falls dies problematisch sein sollte, können Sie eine Kinderschutz-App wie FragFinn (iOS und Android) oder Vodafone Child Protect (Android) kindersicher dazu benutzen. Ebenso sollte Ihr Kind nicht die Möglichkeit haben, selbständig Apps auf seinem Handy installieren zu können. Sie als Eltern sollten allein das Passwort zum Google- oder iTunes-Konto Ihres Kindes kennen, damit Sie sich jede App, die das Kind installieren möchte, gemeinsam ansehen können.
  • Die Behauptung, „alle haben das, alle dürfen das“ ist heute wie vor 30 Jahren DAS Killerargument, um Eltern ein schlechtes Gewissen zu machen. Der Schwerpunkt hat sich nur von Markenkleidung auf Smartphones erweitert. Sorgen wegen Ausgrenzung oder gar Mobbing, falls Ihr Kind kein Smartphone besitzt, müssen Sie sich definitiv nicht machen. Diese Phänomene hatten schon immer gänzlich andere Ursachen als Statussymbol.

2. Tipps zum Umgang mit Smartphones:

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Viele Kinder übernehmen das Verhalten ihrer Eltern, die dauerhaft am Handy aktiv sind.
  • Besonders am Anfang ist eine stete Begleitung im Internet notwendig. Nutzen Sie die Geräte gemeinsam.
  • Reden Sie mit Ihren Kindern (auch mit älteren Kindern und Jugendlichen) über deren Medienkonsum und Medieninhalte. Dies muss nicht immer warnend sein. Sie dürfen auch neugierig sein und sich von Ihren Kindern etwas erklären lassen.
  • Schließen Sie mit Ihrem Kind einen Handynutzungsvertrag ab. Sie können einen solchen Vertrag hier herunterladen oder unter https://www.mediennutzungsvertrag.de/ individuell erstellen.
  • Definieren Sie klare Zeiten und Regeln für den Gebrauch des Gerätes und bestehen Sie auf handyfreie Rituale bei Mahlzeiten und Hausaufgaben.
  • Als Erziehungsberechtigte haben Sie das Recht und die Pflicht, sich über die Aktivitäten Ihres Kindes im Internet und in Chats zu informieren. Sie können dadurch vermeiden, dass Ihr Kind durch unbedachtes Handeln in Konflikt mit dem Gesetz gerät, unangemessene Ansprache von Erwachsenen in Chats unterbinden und frühzeitig reagieren, wenn Ihr Kind Gewalt-, Ekel-, oder Pornodarstellungen ausgesetzt war.

3. Grundlegende Hinweise zu Internetsicherheit, Verhalten und Datenschutz:

Es geht um Ihr Kind. Nehmen Sie sich (viel) Zeit. Besprechen und diskutieren Sie mit Ihrem Kind die folgenden Punkte, die zum Teil grundlegend sind und unabhängig von Website, App, Forum, Chat, usw. zu beachten sind:

  • Zur Anmeldung in Apps und bei Websites sollten Sie eine zusätzliche, neutrale Emailadresse anlegen, die keine persönlichen Angaben wie Name, Alter, Geschlecht preisgibt
  • Verwenden Sie sichere Passwörter. Wann ist ein Passwort sicher? (https://checkdeinpasswort.de/). Auch Handys sollten ein Passwort als Tastensperre haben, gestohlene Handys können dann nicht so einfach entsperrt werden.
  • Viele Apps und Computerprogramme (auch Spiele) haben eine Altersfreigabe, die aus gutem Grund beachtet werden sollte. Informieren Sie sich über das, was Ihr Kind spielt/nutzt und auch, was Sie ihm schenken. Beachten Sie dabei die Vorgaben der DSGVO (https://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/datenschutz-grundverordnung/ und http://www.medien-sicher.de/2018/05/dsgvo-und-die-agb-populaerer-apps/)
  • In Apps und auf Websites NIEMALS unter dem echten Namen agieren, das betrifft sämtliche Messenger-Dienste wie WhatsApp aber auch vermeintlich harmlose Spiele wie Quizduell, die über eine Chatfunktion verfügen. In Chats und generell im Netz keinerlei persönliche Informationen (Wohnort, Schule, Hobbies) an Unbekannte herausgeben (http://www.medien-sicher.de/2015/01/datingapps-und-live-streaming-aus-dem-kinderzimmer/)
  • Keine Fotos (schon gar nicht in „sexy“ Posen) verschicken, online stellen oder weiterleiten. Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder und können haftbar gemacht werden, wenn diese gegen den Willen anderer Bilder machen, hochladen/veröffentlichen und weiter verschicken (Verstoß gegen Recht am Bild u. ggf. weitere Straftatbestände, je nach Art des Fotos). Erhält man (zweifelhafte) Bilder: Sämtliche Bilder löschen, nicht weiterleiten, Sender informieren und zum Löschen auffordern.
  • Achten Sie darauf, ob und was Ihr Kind in Chats im Stream (Livesenden mit eigener Webcam wie z.B. YouNow) postet. Die Inhalte werden Live wie bei einer Fernsehsendung übertragen. Hier lässt sich nichts löschen oder zurücknehmen! Man muss dabei sehr überlegt vorgehen und verplappert sich sehr leicht (http://www.medien-sicher.de/glossary/younow/). Eltern müssen auch diese Aktivitäten Ihrer Kinder begleiten und können auch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden.

Einige dieser Hinweise und Tipps sind inhaltlich oder wörtlich dem „Elternbrief der Gutenberschule Wiesbaden“ des Referenten für Jugendmedienschutz des Hessischen Kultusministeriums entnommen. (http://www.medien-sicher.de/2015/01/dating-apps-und-live-streaming-aus-dem-kinderzimmer/,18.8.2018)


Herr Galmarini