Unterrichtszeiten
Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause
Grundsätzlich ist es minderjährigen Schülerinnen und Schülern aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht gestattet, während der Unterrichtszeit und damit auch während der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Im Ausnahmefall können Eltern dies schriftlich und mit Begründung bei der Schulleitung beantragen.
Die Entscheidung geht in schriftlicher Form an die Eltern und die Klassenleitung und wird Teil der Schülerakte.